Aktuelle Informationen zum Besitz und zur Verbreitung von Neobioten (August 2017)
Der Besitz der Arten auf dieser Liste ist EU-weit verboten. Es gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab Inkrafttreten zur Vernichtung aktueller Bestände. Handel, Weitergabe und Vermehrung sind ab sofort untersagt.
Derzeit in der Gartengestaltung relevante, spätestens bis 2. August 2019 zu vernichtende Pflanzen sind:
Asclepias syriaca - "Papageienpflanze"
Elodea nuttallii - fast alles was als "Kanadische Wasserpest" als Teichpflanze in Umlauf ist, ist eigentlich E. nuttallii
Gunnera tinctoria - Mammutblatt (erlaubt bleibt entgegen des Vorschlags G. manicata)
Heracleum mantegazzianum - Herkulesstaude (damit sind nun alle großwüchsigen Bärenklauarten verboten!)
Myriophyllum heterophyllum - Amerikanisches Tausendblatt (häufig als Teichpflanze in Verwendung)
Pennisetum setaceum - Rotes Lampenputzergras (teils exzessiv verwendet, häufig im Straßengrün)
Bis 3. August 2018 sind Bestände folgender gartenrelevanter Arten zu vernichten, für die bereits seit dem Vorjahr Weitergabe- und Vermehrungsverbot besteht:
Heracleum persicum, H. sosnowskyi - Riesenbärenklaue aus dem Kaukasus
Lysichiton americanus - Gelbe Scheinkalla
Myriophyllum aquaticum - Papageienfeder
Bei den Tieren sind seit dem Vorjahr alle in Teichen haltbaren amerikanischen Flusskrebsarten illegal. Die Haltung dieser Tiere in Gartenteichen ist tatsächlich eine ökologische Katastrophe, da die Tiere Krebspest übertragen, die die heimischen Arten tötet.
Quelle:
http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/list/index_en.htm
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1483614313362&uri=CELEX%3A32014R1143
http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/list/index_en.htm
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