Samstag, 8. Juli 2023, 14:00 Uhr

Führung mit Dr. Wolfgang Ehmke,
Agrarbiologe,
Nassauischer Verein für Naturkunde und Bürgerstiftung „Unser Land! Rheingau und Taunus"

Ackervegetation,  submontane Glatthafer- und Goldhafer-Schlangenknöterich-Wiesen

Treffpunkt: Waldparkplatz "Finkenwiese", nördlich von Schlangenbad-Hausen

Anmeldung im internen Bereich unserer Webseite oder unter entenmann@rng-mainz.de

Viele Infos zum Schutzacker:
https://buergerstiftung-rheingau-taunus.de/ein-schutzacker-fuer-die-artenvielfalt/

Die Bürgerstiftung Unser Land!, die sich der Pflege der Kulturlandschaft widmet, hat beschlossen, wenigstens an einer Stelle im Taunus eine Zufluchtsstätte für die bedrohten Ackerpflanzen und –tiere zu schaffen. Keimzelle hierfür ist das frühere Feldflora-Reservat (FFR) in Schlangenbad-Hausen vor der Höhe, das der Kulturlandschaftsverein Hausen (KLV) schon 2001 unter Anleitung von Dr. Wolfgang Ehmke eingerichtet hat. Dort wurden frühere Kulturarten angebaut, die z. T. schon in Vergessenheit geraten sind, wie z. B. Lein, Einkorn, Emmer, Linsen, Schlafmohn und Hanf. Ganz nebenbei stellte sich auch eine Reihe von Wildkräutern ein, da auf diesen 800 m² auf das Spritzen und Düngen verzichtet wurde, z. B. Acker-Löwenmaul, Kornrade, Acker-Steinsame, Acker-Spörgel, Sandmohn, Gezähnter Feldsalat und andere. Die Saat-Wucherblume als Charakterart des FFR war schon vorher da. Gute Voraussetzungen also für die Vermehrung dieser und weiterer Wildkräuter auf dem jetzt ins Auge gefassten Schutzacker von 14 000 m² (das FFR lag innerhalb dieses Ackers). Er soll auch Teil des bundesweiten Schutzgebietsnetzes „100 Äcker für die Vielfalt“ werden.

Die naturschutzfachlichen Vorbereitungen sind schon weit gediehen. Mit dem die Fläche bewirtschaftenden Landwirt wurden die vorzusehenden Bewirtschaftungsmassnahmen einvernehmlich besprochen. Dafür ist ein Pachtvertrag vorgesehen, in dem die Methoden des ökologischen Landbaues nach EU-Verordnung 834/2007 festgeschrieben werden. Die Einzelheiten der Bewirtschaftung wird ein Bewirtschaftungsplan enthalten, der u. a. die Fruchtfolgen, Saatreihenabstände, Düngereinsatz und anderes mehr festsetzt. Auf einen Pachtzins verzichtet die Bürgerstiftung. Der Landwirt erhält eine Förderung nach den behördlichen Förderprogrammen.